Art. 4: Mitglieder

Mitglieder sind die im Kath. Forum zusammengeschlossenen Verbände. Sie werden vertreten durch die Vorsitzenden, deren Stellvertreter/innen oder durch Delegierte der Vereine/Verbände und – soweit vorhanden – durch die geistlichen Begleiter/innen der Mitgliedsorganisationen.

Art. 5: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist durch drei Personen gemäß Art. 4 im Kath. Forum vertreten. Die das Mitglied vertretenden Personen haben das Recht, im Namen und im Auftrag ihrer Organisation Tagesordnungspunkte einzubringen, Beschlussanträge zu stellen, sowie zu wählen und gewählt zu werden. Sie vertreten ihre Organisation aufgrund eines Mandates, das ihnen mit Beschluss des zuständigen Organs übertragen worden ist. Sie entscheiden im Namen ihrer Organisation. Die Mitgliedsorganisationen sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Kath. Forums mit zu tragen und zu fördern sowie die Beschlüsse nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.

Art. 6: Antrag um Mitgliedschaft

Weitere im Art. 1 nicht genannte Organisationen, die im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen verfasst sind und die Ausrichtung ihrer Tätigkeit dementsprechend nachweisen, können die Mitgliedschaft im Kath. Forum beantragen. Die Anerkennung der vorliegenden Satzungen muss im Antrag um Aufnahme ausdrücklich formuliert sein. Der Vorstand prüft die Anträge, die Entscheidung trifft die Mitgliederversammlung mit Einstimmigkeit. Die Ablehnung eines Antrages muss nicht begründet sein.

Art. 7: Ausschluss/Austritt

Eine Organisation schließt sich selbst aus, wenn deren Vertretung zwei aufeinander folgenden Mitgliederversammlungen unentschuldigt fern bleibt. Austreten kann ein Mitglied jederzeit. Notwendig ist eine schriftliche Bekundung dieses Schrittes. Gründe müssen nicht angeführt werden.

Art. 8: Mitgliedsbeitrag

Jede Mitgliedsorganisation zahlt jährlich einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festzulegen und einstimmig zu beschließen ist. Die Hälfte des Mitgliedsbeitrages geht als Spesenvergütung jährlich an jenes Mitglied, bei dem das Forum seinen geschäftsführenden Sitz hat. Diese Organisation ist für die Dauer der Amtsperiode vom Entrichten des jährlichen Beitrages befreit. Dafür übernimmt sie den ordentlichen Verwaltungsaufwand für die laufende Amtszeit.

Art. 9: Organe des Kath. Forums

Die Organe sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die / der Vorsitzende und dessen / deren Stellvertreter/in sowie die geistliche Begleitung.