Art. 19: Aufgaben

Der / dem Vorsitzenden obliegt es, die Mitgliederversammlungen und den Vorstand einzuberufen sowie die entsprechenden Sitzungen zu leiten. Weiters hat sie / er die Aufgabe, das Kath. Forum nach außen zu vertreten. Bei Verhinderung übernimmt der / die Stellvertreter/in die genannten Aufgaben.