Art. 21: Auflösung des Kath. Forums

Das Kath. Forum ist aufgelöst, wenn die Mitgliedsorganisationen in einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung in geheimer Wahl mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden die Auflösung beschließen. Eventuell vorhandenes Vermögen wird nach Abzug aller Außenstände dem diözesanen Verwaltungsamt übertragen zur Verwendung im Dienst der kirchlichen Laienarbeit.